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Abschnitt 508

Abschnitt 508 wurde 1998 als Ergänzung zum US Rehabilitation Act von 1973 eingeführt, um Barrieren in der Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.

Die folgenden Produkte erfüllen die Anforderungen von Abschnitt 508, wie in der nachstehenden Erklärung beschrieben:

  • OpenText Exceed onDemand 8
  • OpenText™ Exceed™ PowerSuite 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Exceed™ 15, 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Exceed™ 3D 15, 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Exceed™ XDK 15, 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Exceed™ Freiheit 14, 2008
  • OpenText™ HostExplorer™ 15, 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ NFS Solo 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ NFS Client 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ NFS Server 14
  • OpenText™ NFS Gateway 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Secure Shell 15, 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Secure Terminal 14, 2008, 2007, 2006, 10
  • OpenText™ Secure Server 1.0
  • OpenText™ SOCKS-Client 14
  • OpenText™ NFS Maestro Server 2007, 2006, 10
  • OpenText™ NFS Maestro Server Enterprise Edition 2008, 2007
Unterabschnitt B - Technische Normen § 1194.21 Softwareanwendungen und Betriebssysteme
Anforderungen Support
(a) Wenn Software für die Ausführung auf einem System mit einer Tastatur konzipiert ist, müssen die Produktfunktionen von einer Tastatur aus ausführbar sein, wobei die Funktion selbst oder das Ergebnis der Ausführung einer Funktion als Text erkennbar sein muss. Ja, unsere Software bietet für alle Aktionen die entsprechenden Tasten.
(b) Anwendungen dürfen aktivierte Funktionen anderer Produkte, die als Zugänglichkeitsfunktionen gekennzeichnet sind, nicht stören oder deaktivieren, wenn diese Funktionen gemäß Industriestandards entwickelt und dokumentiert wurden. Anwendungen dürfen auch keine aktivierten Funktionen eines Betriebssystems stören oder deaktivieren, die als Zugänglichkeitsfunktionen gekennzeichnet sind, wenn die Anwendungsprogrammierschnittstelle für diese Zugänglichkeitsfunktionen vom Hersteller des Betriebssystems dokumentiert wurde und dem Produktentwickler zur Verfügung steht. Unsere Software beeinträchtigt nicht die in das Betriebssystem integrierten Zugänglichkeitsfunktionen.
(c) Es muss eine klar definierte Anzeige des aktuellen Fokus auf dem Bildschirm vorhanden sein, die sich zwischen interaktiven Schnittstellenelementen bewegt, wenn sich der Eingabefokus ändert. Die Schärfe muss programmatisch sichtbar gemacht werden, so dass Hilfsmittel die Schärfe und Schärfeänderungen verfolgen können. Unsere Produkte bieten eine visuelle Fokusanzeige durch die Standardfunktionen des Betriebssystems (mit Ausnahme des hostgesteuerten Cursors in jedem hostgesteuerten Client-Bereich).
(d) Ausreichende Informationen über ein Element der Benutzerschnittstelle, einschließlich der Identität, der Funktionsweise und des Zustands des Elements, müssen für unterstützende Technologien verfügbar sein. Wenn ein Bild ein Programmelement darstellt, muss die durch das Bild vermittelte Information auch als Text verfügbar sein. Unsere Produkte liefern Informationen über die Objekte der Benutzeroberfläche.
(e) Werden Bitmap-Bilder zur Kennzeichnung von Steuerelementen, Statusanzeigen oder anderen Programmelementen verwendet, muss die diesen Bildern zugewiesene Bedeutung während der gesamten Anwendungsleistung konsistent sein. Unsere Produkte verwenden einheitliche Bilder zur Identifizierung von Kontrollen.
(f) Textinformationen werden über die Funktionen des Betriebssystems zur Anzeige von Text bereitgestellt. Die Mindestinformationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, sind der Textinhalt, die Position der Texteingabecursor und die Textattribute. Unsere Produkte liefern Text über standardmäßige Systemfunktionsaufrufe oder über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle, die die Interaktion mit assistiver Technologie unterstützt.
(g) Anwendungen dürfen die vom Benutzer gewählten Kontrast- und Farbeinstellungen und andere individuelle Anzeigeattribute nicht außer Kraft setzen. Die Benutzeroberfläche unserer Produkte erbt die Systemeinstellungen für Schriftart, -größe und -farbe. Es unterstützt Systemeinstellungen für hohen Kontrast für alle Bedienelemente der Benutzeroberfläche (mit Ausnahme des Client-Bereichs, der von einem Remote-Host gesteuert wird).
(h) Wenn eine Animation angezeigt wird, müssen die Informationen nach Wahl des Nutzers in mindestens einem nicht animierten Darstellungsmodus angezeigt werden können. Unsere Produkte verwenden keine Animationen in der Benutzeroberfläche (es sei denn, die Host-Anwendung erfordert dies).
(i) Farbcodierung darf nicht als einziges Mittel zur Übermittlung von Informationen, zur Anzeige einer Aktion, zur Aufforderung einer Reaktion oder zur Unterscheidung eines visuellen Elements verwendet werden. Unsere Produkte verwenden Farbe als Ergänzung, nicht als einziges Mittel, um Informationen zu vermitteln oder eine Aktion anzuzeigen.
(j) Wenn ein Produkt dem Benutzer die Möglichkeit bietet, Farbe und Kontrast einzustellen, muss eine Vielzahl von Farben zur Auswahl stehen, die eine Reihe von Kontraststufen erzeugen. Unsere Produkte bieten eine große Auswahl an Farben, die eine Reihe von Kontraststufen erzeugen können.
(k) Die Software darf keine blinkenden oder blinkenden Texte, Objekte oder andere Elemente mit einer Blinkfrequenz von mehr als 2 Hz und weniger als 55 Hz verwenden. Unsere Produkte verwenden keinen blinkenden Text, kein blinkendes Objekt und keine blinkenden Elemente (es sei denn, die Host-Anwendung erfordert dies).
(l) Werden elektronische Formulare verwendet, muss das Formular Personen, die Hilfsmittel verwenden, den Zugang zu den Informationen, Feldelementen und Funktionen ermöglichen, die für das Ausfüllen und Einreichen des Formulars erforderlich sind, einschließlich aller Anweisungen und Hinweise. Unsere Produkte verwenden keine Formulare.
Unterabschnitt C - Funktionelle Leistungskriterien § 1194.31 Funktionelle Leistungskriterien.
Anforderungen Support
(a) Es ist mindestens eine Betriebsart und ein Informationsabruf vorzusehen, die kein Sehvermögen des Benutzers erfordern, oder es ist eine Unterstützung für Hilfsmittel vorzusehen, die von blinden oder sehbehinderten Personen verwendet werden. Unsere Produkte unterstützen die in das Betriebssystem integrierten Barrierefreiheitsmerkmale (mit Ausnahme der Bedienung und des Informationsabrufs im hostgesteuerten Client-Bereich).
(b) Mindestens ein Modus für die Bedienung und den Abruf von Informationen, der keine Sehschärfe von mehr als 20/70 erfordert, wird in Audio- und vergrößerter Druckausgabe angeboten, die zusammen oder unabhängig voneinander funktionieren, oder es wird Unterstützung für Hilfsmittel angeboten, die von sehbehinderten Personen verwendet werden. Unsere Produkte unterstützen die in das Betriebssystem integrierten Barrierefreiheitsmerkmale (mit Ausnahme der Bedienung und des Informationsabrufs im Client-Bereich, der von einem entfernten Host gesteuert wird). Die Benutzeroberfläche unserer Produkte erbt die Systemeinstellungen für Schriftart, -größe und -farbe. Es unterstützt Systemeinstellungen für hohen Kontrast für alle Bedienelemente der Benutzeroberfläche (mit Ausnahme des Client-Bereichs, der von einem Remote-Host gesteuert wird).
(c) Es ist mindestens eine Betriebsart und ein Informationsabruf vorzusehen, die das Gehör des Benutzers nicht erfordern, oder es ist eine Unterstützung für Hilfsmittel vorzusehen, die von gehörlosen oder schwerhörigen Personen verwendet werden. Unsere Produkte erfordern keine Benutzeranhörung für den Zugriff auf die Anwendungsfunktionen. Unsere Produkte verwenden keine Form von akustischen Hinweisen.
(d) Wenn Audioinformationen für die Nutzung eines Produkts wichtig sind, muss mindestens eine Betriebsart und der Abruf von Informationen in einer verstärkten akustischen Form angeboten werden, oder es muss eine Unterstützung für Hörhilfen vorgesehen werden. Unsere Produkte erfordern keine Benutzeranhörung für den Zugriff auf die Anwendungsfunktionen.
(e) Es ist mindestens eine Betriebsart und ein Informationsabruf vorzusehen, die nicht die Sprache des Benutzers erfordern, oder es ist Unterstützung für Hilfsmittel vorzusehen, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden. Für unsere Produkte ist keine Spracherkennung erforderlich.
(f) Es ist mindestens eine Bedienungs- und Abfragemöglichkeit vorzusehen, die keine Feinmotorik oder gleichzeitige Handlungen erfordert und die mit eingeschränkter Reichweite und Kraft bedienbar ist. Unsere Produkte erfordern keine Feinmotorik oder gleichzeitige Handlungen. Unsere Produkte sind mit begrenzter Reichweite und Kraft bedienbar.
Unterabschnitt D - Information, Dokumentation und Unterstützung § 1194.41 Information, Dokumentation und Unterstützung.
Anforderungen Support
(a) Produktunterstützungsunterlagen, die den Endnutzern zur Verfügung gestellt werden, sind auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten in alternativen Formaten zur Verfügung zu stellen. Unsere Produktdokumentation wird in digitalem, komprimiertem HTML-Format bereitgestellt, das über die mit Microsoft Windows mitgelieferte Hilfeanwendung vollständig zugänglich ist. Unsere Produktdokumentation ist auch im PDF-Format verfügbar.
(b) Die Endnutzer haben auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten Zugang zu einer Beschreibung der Zugänglichkeits- und Kompatibilitätsmerkmale von Produkten in alternativen Formaten oder mit alternativen Methoden. Informationen zur Zugänglichkeit finden Sie in der jeweiligen Produktdokumentation.
(c) Unterstützungsdienste für Produkte müssen den Kommunikationsbedürfnissen von Endnutzern mit Behinderungen Rechnung tragen. Support-Informationen finden Sie in der jeweiligen Produktdokumentation und unter OpenText Connectivity.